Art. 4 32008R0053VERORDNUNG (EG) Nr. 53/2008 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2008 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Weine mit Ursprung in der Republik Montenegro
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2008.
Art. 4 32008R1256Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Art. 8 32007R1456VERORDNUNG (EG) Nr. 1456/2007 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2058/96, (EG) Nr. 2375/2002, (EG) Nr. 2377/2002, (EG) Nr. 2305/2003, (EG) Nr. 955/2005, (EG) Nr. 969/2006 und (EG) Nr. 1964/2006 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten im Reis- und Getreidesektor
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
Art. 4 32008R1355VERORDNUNG (EG) Nr. 1355/2008 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Erwägungsgrund 7 32006R1460VERORDNUNG (EG) Nr. 1460/2006 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2006 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 hinsichtlich der Übergangsregelung für die endgültigen Mittelzuweisungen für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen
Da diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2006 gelten muss, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Art. 4 32008R1193VERORDNUNG (EG) Nr. 1193/2008 DES RATES vom 1. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung der vorläufigen Zölle auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.