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Die Slowakei hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen diese Eintragung eingelegt und dabei die Einspruchsgründe gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der genannten Verordnung geltend gemacht. In ihrer Einspruchserklärung führte die Slowakei insbesondere an, die Eintragung der Bezeichnung „Oscypek“ würde zu Lasten der Bezeichnung „Slovenský oštiepok“ gehen, deren Eintragung als geschützte geografische Angabe die Slowakei bei der Kommission beantragt hat .
Die Slowakei hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. Der Einspruch wurde im Sinne…
Die Slowakei hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. Der Einspruch wurde im Sinne…
Die Slowakei wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Slowakei wies in dem Einspruch darauf hin, dass die Eintragung der betreffenden Bezeichnung im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Polens auf Eintragung der Bezeichnung…
Schweden legte bei der Kommission am 26. Juni 2008 einen Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ein. Dieser Einspruch stützt sich auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.