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Die Zuständigkeit für die Ermittlung der Gefahreneigenschaften von Stoffen und Gemischen und die Entscheidung über ihre Einstufung sollte hauptsächlich bei den Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern der Stoffe und Gemische liegen, unabhängig davon, ob die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 für sie gelten oder nicht. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Bezug auf die Einstufung sollte es den nachgeschalteten Anwendern gestattet sein, die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches zu verwenden, die von einem Akteur in der Lieferkette gemäß der vorliegenden Verordnung vorgenommen wurde, sofern sie die Zusammensetzung des Stoffes oder Gemisches nicht ändern. Die Zuständigkeit für die Einstufung von nicht in Verkehr gebrachten Stoffen, die der Registrierung oder Meldung nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegen, sollte hauptsächlich bei den Herstellern, Produzenten von Erzeugnissen und Importeuren liegen. Allerdings sollte es eine Möglichkeit für harmonisierte Einstufungen von Stoffen in Gefahrenklassen der höchsten Besorgnisstufe und im Einzelfall von anderen Stoffen geben, die von allen Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern von derartigen Stoffen und von Gemischen, die Stoffe dieser Art enthalten, angewendet werden.
Bei der Bewertung der verfügbaren Informationen zu Einstufungszwecken beziehen sich die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender auf die Formen oder…
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender passen die Einstufung des Stoffes oder Gemisches den Ergebnissen der erneuten Bewertung an; davon…
Damit sichergestellt ist, dass die Verbraucher über die Gefahren informiert werden, sollten die Lieferanten von Stoffen und Gemischen sicherstellen, dass diese…
Ein Hersteller, ein Importeur oder ein nachgeschalteter Anwender eines Stoffes oder Gemisches sollte zwar nicht dazu verpflichtet werden, für die Zwecke der…
Es kann zu unerwünschten Auswirkungen der Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und späterer Anpassungen dieser Verordnung, die die Einstufung von…
Der Beginn der Anwendung dieser Verordnung sollte schrittweise erfolgen, damit alle Betroffenen — Behörden, Unternehmen und Interessengruppen — ihre Ressourcen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.