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Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Praktikabilität sollten allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte sowohl für identifizierte Verunreinigungen, Beimengungen und einzelne Stoffbestandteile als auch für in Gemischen enthaltene Stoffe festgelegt werden, und dabei sollte darauf hingewiesen werden, wenn Informationen dazu bei der Festlegung der Einstufung von Stoffen und Gemischen berücksichtigt werden sollten.
„Berücksichtigungsgrenzwert“: Schwellenwert für eingestufte Verunreinigungen, Zusatzstoffe oder einzelne Stoff- oder Gemischbestandteile, bei dessen…
Enthält ein Gemisch einen als gefährlich eingestuften Stoff entweder als Bestandteil oder in Form einer identifizierten Verunreinigung oder eines Zusatzstoffs,…
Enthält ein Gemisch einen Stoff, der allein aufgrund des Vorhandenseins einer identifizierten Verunreinigung, eines Zusatzstoffes oder eines einzelnen…
Damit eine angemessene Einstufung von Gemischen gewährleistet ist, sollten verfügbare Informationen über Synergismus- oder Antagonismuseffekte bei der…
Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über die Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sollte ein hohes Schutzniveau für…
Damit sichergestellt ist, dass Informationen über gefährliche Stoffe vorliegen, wenn sie in Gemischen enthalten sind, die mindestens einen Stoff enthalten, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.