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Es sind Vorschriften für das Anbringen des Kennzeichnungsetiketts und die Anordnung der Informationen auf diesem Schild erforderlich, damit sichergestellt werden kann, dass die Angaben auf dem Kennzeichnungsetikett leicht verständlich sind.
Ein Kennzeichnungsetikett ist nicht erforderlich, wenn die Kennzeichnungselemente nach Artikel 17 Absatz 1 auf der Verpackung selbst deutlich dargestellt sind.…
Die Informationen auf dem digitalen Kennzeichnungsetikett werden so dargestellt, dass auch den Bedürfnissen schutzbedürftiger Gruppen Rechnung getragen wird und…
Die Kennzeichnung muß sich auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett befinden. Sie muß deutlich sichtbar und gut lesbar sein. Die Kennzeichnung muß…
Für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sollten Vorschriften erlassen werden, die ausreichende Sichtbarkeit der Kennzeichnung gewährleisten und so die…
Die vorgeschriebenen Kennzeichnungsangaben müssen leicht erkennbar sein und dürfen nicht durch andere Informationen verdeckt werden. Sie sind in einer Farbe,…
Die eindeutige Kennzeichnung muss auf dem Artikel markiert oder fest angebracht sein und damit sichergestellt werden, dass sie gut leserlich ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.