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Es ist wichtig, dass Lieferanten und sonstige interessierte Kreise, insbesondere die KMU, hinsichtlich ihrer jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung beraten werden. Die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bereits eingerichteten nationalen Auskunftsstellen können als nationale Auskunftsstellen gemäß Artikel 44 der vorliegenden Verordnung fungieren.
Wahrnehmung der Funktion der nationalen Auskunftsstelle nach Artikel 124 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der nationalen Auskunftsstelle nach…
Die Auskunftsstelle ersucht die Zulassungsbehörden oder das Kraftfahrt-Bundesamt sowie die in den anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums nach Artikel…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass eine oder mehrere der folgenden nach nationalem Recht bestimmten Stellen im Interesse der Verbraucher und im Einklang mit…
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die nationalen technischen Vorschriften zugänglich sind, so dass sich die Unternehmen, insbesondere KMU, ein zuverlässiges…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung…
Ein Auskunftsersuchen hindert die zuständigen Behörden nicht daran, nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts und des Unionsrechts Maßnahmen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.