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Gemäß Anhang XII Artikel 12 des Statuts ist der Zinssatz für die Berechnung von Zinsen und Zinseszinsen der effektiv zu verwendende Zinssatz im Sinne von Anhang XII Artikel 10; dieser muss daher angepasst werden —
Erforderlichenfalls kann für die Berechnung des effektiven Jahreszinses von den in Anhang I genannten zusätzlichen Annahmen ausgegangen werden. Für den Fall,…
Anzuwenden ist der zu dem Zeitpunkt, ab dem die rechtswidrige Beihilfe dem Empfänger das erste Mal zur Verfügung gestellt wurde, geltende Zinssatz.
Soweit per Entscheidung nicht anders bestimmt, entspricht der Zinssatz, der bei der Rückforderung einer unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährten…
Gemäß Artikel 12 des Anhangs XII des Statuts sollte der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der…
Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wird der Zinssatz für die Berechnung von Zinsen und Zinseszinsen nach Anhang VIII Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 8 des Statuts…
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wird der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der Beschäftigungsbedingungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.