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Die Umstellung von den Einstufungskriterien der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG auf die neuen Kriterien sollte am 1. Juni 2015 vollständig abgeschlossen sein. Bei den Herstellern von Detergenzien handelt es sich um Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, so dass sie im Rahmen dieser Verordnung die Möglichkeit erhalten sollten, die Umstellung in einem Zeitrahmen zu vollziehen, der jenem der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vergleichbar ist.
Wurde ein Stoff oder ein Gemisch vor dem 1. Dezember 2010 bzw. vor dem 1. Juni 2015 gemäß der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG eingestuft, so können die…
Die Richtlinie 67/548/EWG und die Richtlinie 1999/45/EG werden mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehoben.
Werden Stoffe vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bis zum 1. Dezember 2010 nach der genannten Verordnung eingestuft, kann diese…
Die Umstellung von den Einstufungskriterien in den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG auf die neuen Kriterien sollte am 1. Juni 2015 vollständig…
Einige Bestimmungen über die Einstufung und Kennzeichnung in den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG dienen auch zur Anwendung anderer…
Lieferanten sollten die Möglichkeit haben, die harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, geändert durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.