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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Text wird in dem Abschnitt zur NUTS-Ebene 3 zwischen die Einträge für Belgien und die Tschechische Republik eingefügt: „in Bulgarien ‚ Области (Oblasti)‘,“. 2. Folgender Text wird in dem Abschnitt zur NUTS-Ebene 3 zwischen die Einträge für Ungarn und die Slowakische Republik eingefügt: „für Rumänien ‚ Judeţe ‘,“.
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird wie folgt geändert: 1. Folgender Text wird zwischen die Einträge für Belgien und die Tschechische Republik…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird wie folgt geändert: 1. Die folgende Tabelle wird zwischen BE — BELGIQUE/BELGIË und CZ — ČESKÁ REPUBLIKA…
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wird wie folgt geändert: 1. Die folgende Tabelle wird zwischen BE — BELGIQUE/BELGIË und DK — DANMARK eingefügt: „Code…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird wie folgt geändert: 1. Zwischen den Angaben für Belgien und Dänemark wird Folgendes eingefügt: „TSCHECHISCHE…
NUTS-Ebene 1 für Belgien „Gewesten/Régions“, für Deutschland „Länder“, für Frankreich „Régions“, für Portugal „Continente“, „Região Autónoma dos Açores“ und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.