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Im Interesse der Klarheit sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 ersetzt werden.
Im Interesse der Klarheit der Gemeinschaftsvorschriften sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 durch den Wortlaut im Anhang zur vorliegenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte entsprechend geändert werden. Aus praktischen Gründen und im Interesse der Klarheit ist es angezeigt, den geänderten…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 wird durch den Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.