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Um die Beihilfe zu erhalten, müssen die Verarbeitungsunternehmen daher eine Bestandsbuchhaltung führen, die die für die Überprüfung des Beihilfeanspruchs erforderlichen Angaben enthält, und alle weiteren erforderlichen Belege vorlegen.
Das antragstellende Unternehmen ist verpflichtet, zusammen mit dem Antrag die zur Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und zur Berechnung der Beihilfehöhe…
Das antragstellende Unternehmen ist verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Bücher und Dokumente zu gestatten,…
In der Einheit oder in den Betriebsstätten sind Bestands- und Finanzbücher zu führen; sie dienen dem Unternehmer und der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle…
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass das antragstellende Unternehmen
Der Einlagerer hat der Bundesanstalt auf Verlangen die Voraussetzungen der Beihilfegewährung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind durch Vorlage von in…
Sind keine Verträge zwischen den Erzeugern und den Verarbeitungsunternehmen abgeschlossen worden, so müssen letztere andere Unterlagen zur Überprüfung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.