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Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, zu bestimmen, ob eine Art von Lebens- oder Futtermitteln in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fällt; Gleiches gilt für die Befugnis zur Festlegung eines niedrigeren Schwellenwerts für die Kennzeichnung eines zufälligen oder technisch nicht zu vermeidenden Vorhandenseins von Material, das genetisch veränderte Organismen enthält, aus solchen besteht oder aus solchen hergestellt ist, und für die Kennzeichnung eines zufälligen oder technisch nicht zu vermeidenden Vorhandenseins genetisch veränderten Materials, zu dem die Risikobewertung hinsichtlich der Lebens- und Futtermittelsicherheit befürwortend ausgefallen ist, sowie für den Erlass von Maßnahmen hinsichtlich bestimmter Pflichten von Unternehmern und Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung zur Kennzeichnung und Information. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle gemäß Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen; gleiches gilt für die Befugnis zur Festlegung der…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, das Verzeichnis der Materialien, die zur Verwendung als Futtermittel eingeschränkt oder verboten sind,…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln und die Werbung für…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, bestimmte Maßnahmen zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu treffen,…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Schnelltests zuzulassen, die Anpassung des Alters vorzunehmen, das Toleranzniveau einzuführen, die…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die zur Anwendung der Richtlinie 2001/18/EG erforderlichen Maßnahmen zu erlassen. Diese Maßnahmen stellen darauf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.