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Die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt wurde in der Folge der Ereignisse des 11. Septembers 2001 in den Vereinigten Staaten verabschiedet. Im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt ist ein gemeinsamer Ansatz erforderlich, und es sollte geprüft werden, wie nach verheerenden Terroranschlägen im Verkehrssektor am wirksamsten Unterstützung geboten werden kann.
Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 bezüglich des Anwendungsbereichs sollten geändert werden, um der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des…
Diese allgemeinen Maßnahmen sind notwendig, damit die Luftsicherheit in der Europäischen Union ein Niveau erreicht, das den Standards entspricht, die in der…
Bei der Durchführung der vorliegenden Verordnung sowie der Verordnungen (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004, (EG) Nr. 552/2004 und Verordnung (EG) Nr. 216/2008…
BESCHLUSS Nr. 1/2008 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES ‚GEMEINSAMER EUROPÄISCHER LUFTVERKEHRSRAUM‘ vom 10. Dezember 2008 zur Ersetzung von Anhang I des Übereinkommens…
Der Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 sollte aufgrund der Erfahrungen, die gemacht wurden, überprüft werden, und die Verordnung selbst sollte aufgehoben…
Zum Schutz von Personen und Gütern in der Europäischen Union sollten unrechtmäßige Eingriffe im Zusammenhang mit Zivilluftfahrzeugen, die die Sicherheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.