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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 werden Bestimmungen für die Verwendung von Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von bzw. bei der Werbung für Lebensmittel festgelegt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt die Verwendung von Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie der Werbung dafür.
Die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
Die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, Gemeinschaftsmaßnahmen in Bezug auf die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln und die Werbung für…
Für Lebensmittelzusatzstoffe gelten weiterhin die allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.