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Der Ausschuss für das Statistische Programm hat keine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Deshalb hat die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu ergreifenden Maßnahmen zu unterbreiten und das Parlament zu informieren —
Wenn die Kommission eine nach Absatz 1 Buchstaben a oder b festzulegende Maßnahme vorschlägt, informiert sie über
Die Kommission ergreift Initiativen, um für das Europäische Statistische Programm insgesamt oder Teile davon Prioritäten zu setzen und den Beantwortungsaufwand…
Die Kommission übermittelt dem mit der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle eingesetzten Ausschuss den…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates eingesetzten Ausschusses für…
Die Kommission wird von dem durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eingesetzten Ausschuss für das Europäische Statistische System unterstützt. Dieser Ausschuss…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates eingesetzten Ausschusses für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.