Erwägungsgrund 1 32008R0420Italien legte auf der Grundlage des im Dezember 2007 verabschiedeten nationalen Gesetzes neue Angaben zur rückwirkenden Anhebung der realen Dienstbezüge der…
Erwägungsgrund 3 32005D0442BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2005 zur Anpassung der Vergütungen gemäß dem Beschluss 2003/479/EG über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten (2005/442/EG)
Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 31/2005 vom 20. Dezember 2004 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der…
Erwägungsgrund 1 32008D0059BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2007 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt der beiden neuen Mitgliedstaaten in diesen Mitgliedstaaten auf ihrem Dienstposten verbleiben, mit Wirkung vom 1. August 2006, 1. September 2006, 1. Oktober 2006, 1. November 2006, 1. Dezember 2006 und 1. Januar 2007 (2008/59/EG)
Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 453/2007 des Rates wurden nach Artikel 13 Absatz 1 des Anhangs X des Statuts die Berichtigungskoeffizienten festgesetzt,…
Erwägungsgrund 2 32004R1785VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1785/2004 DES RATES vom 5. Oktober 2004 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Die Berichtigungskoeffizienten, die auf der Grundlage der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 64/2004 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung…
Erwägungsgrund 5 32007R0453VERORDNUNG (EG) Nr. 453/2007 DES RATES vom 25. April 2007 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2006 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den beiden neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind
Entsprechend der für die Anwendung der innerhalb der Gemeinschaft für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Erwägungsgrund 1 32006D0681BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2006 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2005, 1. September 2005, 1. Oktober 2005, 1. November 2005, 1. Dezember 2005 und 1. Januar 2006 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2006/681/EG)
In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 351/2006 des Rates wurden in Anwendung des Artikels 13 Absatz 1 des Anhangs X des Statuts die Berichtigungskoeffizienten…