Art. 3 32008R0119VERORDNUNG (EG) Nr. 119/2008 DER KOMMISSION vom 7. Februar 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R0725VERORDNUNG (EG) Nr. 725/2008 DER KOMMISSION vom 24. Juli 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R0724VERORDNUNG (EG) Nr. 724/2008 DER KOMMISSION vom 24. Juli 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R0392VERORDNUNG (EG) Nr. 392/2008 DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Ternasco de Aragón (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R0552VERORDNUNG (EG) Nr. 552/2008 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 2380/2001 und (EG) Nr. 1289/2004 hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für bestimmte Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R1305VERORDNUNG (EG) Nr. 1305/2008 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2008 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Maroilles oder Marolles (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.