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Die geltenden Durchführungsbestimmungen für den Weinsektor sind in verschiedenen Verordnungen enthalten, die häufig geändert wurden. Diese Durchführungsbestimmungen zu den Marktmechanismen, der Handelsregelung mit Drittländern, dem Produktionspotenzial und den Kontrollen im Weinsektor sind infolge der Änderungen der Weinregelung durch die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und aufgrund der gewonnenen Erfahrungen zu ändern. Es sind Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 zu erlassen.
Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame…
Erzeugnis, für das ein Dokument nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder Artikel 44 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27.…
Daher sind die folgenden Verordnungen der Kommission aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen: a) (EG) Nr. 1227/2000 vom 31. Mai 2000 mit…
Titel II der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sieht neue Stützungsprogramme vor, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden, um besondere…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 wurde die frühere Regelung für den Weinsektor, die in der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die…
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung des Titels V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.