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Um betrügerische Praktiken zu vermeiden, ist zu kontrollieren, ob die Bescheinigung und gegebenenfalls das Analysebulletin jeweils die eingeführte Erzeugnispartie betreffen. Zu diesem Zweck müssen die Dokumente jede Partie begleiten, bis sie der gemeinschaftlichen Kontrollregelung unterstellt wird.
Jeder Unternehmer muss die Bescheinigungen seiner Lieferanten prüfen.
Um die Überwachung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sind die Form und erforderlichenfalls der Inhalt der Bescheinigung und des…
Bestimmte Drittländer, die ihre Weinerzeuger einer wirksamen Kontrolle durch ihre Einrichtungen oder Dienststellen gemäß Artikel 82 Absatz 3 der Verordnung (EG)…
Um den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, sind die zuständigen Behörden bei der Aufteilung einer Weinpartie zu ermächtigen, unter ihrer Kontrolle einen Auszug…
Gemäß Artikel 82 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 muss den in demselben Artikel genannten Einfuhrerzeugnissen eine Bescheinigung und ein…
Für gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingeführte Erzeugnisse sollten die betreffenden Unternehmer eine geeignete Bescheinigung vorlegen können.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.