Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 104 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 kann ein Mitgliedstaat weitere Anträge für die Rodungsregelung ablehnen, wenn die kombinierte Rodungsfläche in seinem gesamten Gebiet oder in einer bestimmten Region 8 % bzw. 10 % erreicht. Die Mitgliedstaaten sollten diese Entscheidung der Kommission mitteilen.
Ein Mitgliedstaat kann beschließen, weitere Anträge gemäß Artikel 85s Absatz 1 abzulehnen, wenn die kombinierte gerodete Fläche in seinem Hoheitsgebiet 8 %…
Ferner kann in einer Rechtsverordnung nach § 3 vorgesehen werden, dass Anträge auf Rodungsprämien in einem bestimmten Anbaugebiet abzulehnen sind, soweit die in…
Ziehen Erzeuger ihren Antrag auf die Rodungsprämie zurück oder roden sie die in ihrem Antrag angegebene Fläche nur teilweise oder gar nicht, so gefährdet dies…
Die Anwendung des einzigen Annahmeprozentsatzes bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten, in denen sich die Rodungsanträge…
Nach Artikel 104 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 können die Mitgliedstaaten Rebflächen in Berggebieten und Steillagen von der Rodungsregelung…
Bei der Durchführung von Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bezüglich des genauen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.