Erwägungsgrund 2 32006R1847VERORDNUNG (EG) Nr. 1847/2006 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2006 zur Anpassung bestimmter horizontaler Verordnungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik aufgrund des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union
Die vorgenannten Verordnungen sind daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 7 32005L0008RICHTLINIE 2005/8/EG DER KOMMISSION vom 27. Januar 2005 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte die Richtlinie 2002/32/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32008R0771VERORDNUNG (EG) Nr. 771/2008 DER KOMMISSION vom 1. August 2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf der Grundlage der mit der Durchführung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen sollte die Kommission, sofern erforderlich, die Vorschriften auf ihre…
Erwägungsgrund 7 32008L0076RICHTLINIE 2008/76/EG DER KOMMISSION vom 25. Juli 2008 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/32/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 18 32006L0013RICHTLINIE 2006/13/EG DER KOMMISSION vom 3. Februar 2006 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte die Richtlinie 2002/32/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 21 32005L0087RICHTLINIE 2005/87/EG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2005 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollten die Richtlinien 2002/32/EG und 84/547/EWG entsprechend geändert werden.