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Es sind Einwände gegen die gemeldeten Vorschriften eingegangen. Deshalb ist das Verfahren gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 92/83/EWG angewendet worden und sind die von Bulgarien und Rumänien mitgeteilten Vorschriften in den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 aufzunehmen.
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Bulgarien und Rumänien haben Angaben zu ihren zuständigen Behörden vorgelegt. Diese Behörden sollten daher mit Wirkung vom Tag des Beitritts von Bulgarien und…
Erste Bemerkungen zu diesen Anträgen wurden der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 70/524/EWG vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr.…
Erste Bemerkungen der Mitgliedstaaten zu diesen Anträgen wurden nach Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 70/524/EWG abgegeben und vor dem Geltungstermin der…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geändert wurden, müssen bestimmte Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
Erste Bemerkungen zu diesen Anträgen wurden der Kommission nach Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 70/524/EWG vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.