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Laut der Entscheidung 2008/608/EG des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 erfüllt die Slowakei die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung und wird die für die Slowakei geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben.
Nach der Entscheidung 2008/608/EG des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die…
Nach der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am…
Nach der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch…
Nach Artikel 1 der Entscheidung 2008/608/EG des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch…
Nach der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am…
Nach Artikel 1 der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.