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Für eine optimale Neuaufteilung der nicht ausgenutzten Mengen sind zuverlässige und vollständige Angaben über die tatsächliche Nutzung der erteilten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Hierzu sollte vorgesehen werden, dass alle genutzten oder nicht genutzten Einfuhrgenehmigungen spätestens zehn Arbeitstage nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer den zuständigen nationalen Behörden zurückgegeben werden müssen.
Die Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen und die Auszüge sind, außer in Fällen höherer Gewalt, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat,…
Abgelaufene Einfuhrgenehmigungen sind von den Einführern innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ablauf ihrer Gültigkeit an die ausstellenden nationalen Behörden…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum, jedoch höchstens bis Ende des Jahres, gültig sein. Die…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Im Interesse einer guten Verwaltung sollten die Einfuhrgenehmigungen neun Monate ab Ausstellungsdatum, jedoch höchstens bis Ende des Jahres gültig sein. Die…
Die Einfuhrlizenz ist so schnell wie möglich nach ihrer Verwendung, und zwar spätestens fünf Tage nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, an die erteilende Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.