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Gemäß der Vereinbarten Niederschrift der Ergebnisse der Konsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 26. November 2007 muss die Gemeinschaft im Jahr 2008 Versuche für technische Anpassungen von Schleppnetzen unternehmen, um den zahlenmäßigen Anteil der Rückwürfe beim Kabeljaufang auf höchstens 10 % zu begrenzen. Diese Vereinbarung sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.
Gemäß der vereinbarten Niederschrift der Konsultationsergebnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 26. November 2007 sollten in den ersten…
Gemäß der vereinbarten Niederschrift der Konsultationsergebnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 10. Dezember 2008 sollten in den ersten…
Nach der vereinbarten Niederschrift über die Ergebnisse der Fischereikonsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen für 2005 wird den…
Zum Schutz von jungem Kabeljau, Schellfisch, Seelachs und Wittling sollte eine Regelung über Ad-hoc-Schließungen in der Nordsee und im Skagerrak gemäß der…
Mit Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ist eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands eingeführt worden, mit der den Mitgliedstaaten jährlich…
Spanien hat Angaben über die Kabeljaufänge durch eine Gruppe von Fischereifahrzeugen übermittelt, die im Westen Schottlands mit Grundschleppnetzen hauptsächlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.