Gesetze
Gesetz wird geladen …
Seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 515/97 wurde die Richtlinie 95/46/EG von den Mitgliedstaaten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt und die Kommission hat eine unabhängige Behörde eingerichtet, die damit beauftragt ist, die Einhaltung der Freiheiten und Grundrechte der Personen durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr sicherzustellen. Daher sollten die Überwachungsregelungen zum Schutz personenbezogener Daten angeglichen und die Bezugnahme auf den Europäischen Bürgerbeauftragten, unbeschadet seiner Befugnisse, durch eine Bezugnahme auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten ersetzt werden.
Die gemäß Artikel 28 der Richtlinie 95/46/EG eingerichteten nationalen Kontrollstellen sollten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch…
Aufgrund der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Verordnung erfolgt, sollte der Richtlinie 95/46/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.