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In ihrem Bericht über die Normungsinspektion hat die EASA eine definitive Verbesserung festgestellt: Alle erforderlichen Zulassungen nach Teil M, Teil 145 und Teil 147 und alle Genehmigungen nach Teil 66 wurden erteilt. Auch die Luftverkehrsbetreiberzeugnisse (AOC) wurden bis auf eine Ausnahme den europäischen Anforderungen entsprechend ausgestellt. Somit konnte die EASA 44 der 45 Mängelfeststellungen im Bereich der Lufttüchtigkeit abschließen, während 12 neue Feststellungen bezüglich Verfahren der fortlaufenden Aufsicht getroffen wurden.
sie sind mit dem Instrument für Kleinemittenten ermittelt worden, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 606/2010 der Kommission zulässig ist und von Eurocontrol mit…
Die Kommission erlässt ausführliche Leitlinien zu den Grundsätzen für die Inspektionen nach Artikel 111. Die Mitgliedstaaten legen in Zusammenarbeit mit der…
Für die Erneuerung einer Erlaubnis, einschließlich der Berechtigungen, müssen die Voraussetzungen des § 16 fortbestehen. In den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 4…
Sind die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät mit deutscher Verkehrszulassung im Ausland nach ausländischen Prüfvorschriften…
Gleichzeitig kam die EASA zu dem Schluss, dass weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der Lufttüchtigkeitszeugnisse und der fortlaufenden Aufsicht…
Artikel 15 erhält folgende Fassung: Prüfung Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die von den Betreibern und Luftfahrzeugbetreibern gemäß Artikel 14 Absatz 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.