§ 30 Abs. 1 FuttMV 1981Futtermittelverordnung
Wer gewerbsmäßig ortsfeste oder bewegliche Anlagen zur Herstellung von Futtermitteln anderen überlässt, hat über die Überlassung Buch zu führen.
Art. 34 Buchst. a 32005R0183Unterlagen über das Herstellungsverfahren und Kontrollen Die Futtermittelunternehmen müssen über ein Dokumentationssystem verfügen, das sowohl dazu dient, die…
§ 46 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
dass über das Herstellen, das Behandeln, das Inverkehrbringen, das Verbringen in das Inland oder das Verbringen aus dem Inland von Erzeugnissen oder zu ihrer…
Art. 76 32008R0889Haltungsbücher
Es sind Haltungsbücher in Form eines Registers zu führen, die der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle an den Betriebsstätten jederzeit zur Verfügung gehalten…
§ 18 Abs. 3 FuttMV 1981Futtermittelverordnung
Zulassungsbedürftige Betriebe nach § 17 Absatz 3 werden auf Antrag für die beabsichtigte Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen, wenn der…