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In ihrem Gutachten vom 16. September 2008 kam die Behörde zu dem Schluss, dass es unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten nicht notwendig sei, eine Absetzzeit für Masthühner und demnach Rückstandshöchstmengen festzulegen. Dieselben Schlussfolgerungen gelten für Truthühner. Die Behörde schlug jedoch für den Fall, dass Rückstandshöchstmengen als notwendig erachtet werden sollten, bestimmte Werte vor. Ferner schlug sie vor, die fünftägige Absetzzeit beizubehalten, um Off-Flavours in essbaren Geweben von mit Cycostat 66G behandeltem Geflügel zu vermeiden.
In ihrem Gutachten vom 16. April 2008 kam die Behörde zu dem Schluss, dass für Masthühner und Masttruthühner keine Rückstandshöchstmengen erforderlich sind. Die…
Zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Verbraucher und zur Verbesserung der Kontrolle eines korrekten Gebrauchs von Cycostat 66G ist es…
Die Behörde kam in ihrem Gutachten vom 18. Juni 2008 nach einer Neubewertung der Exposition des Menschen zu dem Schluss, dass bei Masthühnern, Junghennen und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf Grundlage eines…
Zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Verbraucher und zur Verbesserung der Kontrolle eines korrekten Gebrauchs von Diclazuril ist es…
Die Behörde schlug in ihrem Gutachten vom 26. Januar 2005 vor, einen Rückstandshöchstgehalt für den betreffenden Wirkstoff festzulegen. Es kann erforderlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.