Gesetze
Gesetz wird geladen …
Text von Bild I. ERSUCHEN UM BEHÖRDLICHE ZUSTELLUNG Ersuchende Behörde Mitgliedstaat Name Anschrift Zuständiger Beamter: Kontaktangaben Ersuchte Behörde Mitgliedstaat Name Anschrift Zuständiger Beamter: Kontaktangaben Datum der Übermittlung des Ersuchens Referenznummer der ersuchenden Behörde Zahl der Anlagen zum Ersuchen Angaben zu der natürlichen oder juristischen Person, die das Ersuchen betrifft Geben Sie alle verfügbaren Informationen zur Identifizierung des Adressaten der behördlichen Mitteilung an Angaben zum Gegenstand des Rechtsakts oder der Entscheidung, der/die zugestellt werden soll Geben Sie alle möglichen Informationen zum Gegenstand des Rechtsakts oder der Entscheidung an, der/die zugestellt werden soll II. ANTWORT Ersuchende Behörde Mitgliedstaat Name Anschrift Zuständiger Beamter: Kontaktangaben Ersuchte Behörde Mitgliedstaat Name Anschrift Zuständiger Beamter: Kontaktangaben Datum der Übermittlung des Ersuchens Referenznummer der ersuchenden Behörde Datum der Übermittlung der Antwort Referenznummer der ersuchten Behörde Text von Bild Zahl der Anlagen zu dieser Antwort Ersuchte Zustellung Angaben zu der ersuchten Zustellung: Datum der Zustellung an den Adressaten Geben Sie das Datum der erfolgreichen Zustellung an Zustellung fehlgeschlagen Geben Sie an, weshalb die Zustellung fehlgeschlagen ist Sonstige Angaben
Der ersuchte Mitgliedstaat übermittelt dem ersuchenden Mitgliedstaat seine Antwort unverzüglich nach der Zustellung über die in Artikel 39 genannte zentrale…
Auf Ersuchen der ersuchenden Behörde stellt die ersuchte Behörde dem Empfänger alle mit einer Forderung gemäß Artikel 2 oder mit deren Beitreibung…
Das Zustellungsersuchen enthält Angaben über den Gegenstand der zuzustellenden Verwaltungsakte oder Entscheidungen, Namen und Anschrift des Empfängers sowie…
Text von Bild I. INFORMATIONSERSUCHEN Ersuchende Behörde Mitgliedstaat Name Anschrift Zuständiger Beamter: Kontaktangaben Ersuchte Behörde Mitgliedstaat Name…
Das Zustellungsersuchen enthält den Namen, die Anschrift und alle sonstigen für die Identifizierung des betreffenden Empfängers relevanten Angaben, die der…
EMPFANGSBESTÄTIGUNG FÜR EINEN ANTRAG (Artikel 58 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.