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Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Kaugummi, der zu 100 % mit Xylitol gesüßt ist, und der angegebenen Wirkung ein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Weiterhin schlussfolgerte sie, dass zwischen dem Verzehr von Pastillen, die zumindest zu 56 % mit Xylitol gesüßt sind, und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Vorbehaltlich einer Umformulierung sollte die Angabe als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechend angesehen werden, insbesondere mit Blick auf Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a, und in die Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben aufgenommen werden.
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 1. Oktober 2010 zugeleiteten Stellungnahme zu dem…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 1. Oktober 2010 zugeleiteten Stellungnahme zu dem…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen der Aufnahme von Eiweiß und der angegebenen Wirkung ein kausaler…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Bei einigen der gesundheitsbezogenen Angaben kam die Behörde auf der Grundlage der vorgelegten Daten zu dem Schluss, dass zwischen der Lebensmittelkategorie,…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Bestandteile von Lactoral unzureichend charakterisiert wurden und zwischen dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.