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Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und der Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von ß-Agonisten in der tierischen Erzeugung ist die Verwendung bestimmter Stoffe und Arzneimittel verboten. Darüber hinaus enthält die Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen Vorschriften über die Kontrolle bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen. Die Richtlinie 96/23/EG enthält auch Vorschriften, die zur Anwendung kommen, wenn festgestellt wurde, dass Rückstände von zugelassenen Stoffen oder Kontaminanten vorhanden sind, die die zulässigen Werte übersteigen. Damit die Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sichergestellt wird, sollten Erzeugnisse tierischen Ursprungs, in denen Stoffe entdeckt werden, die nicht im Einklang mit der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 und den Richtlinien 96/22/EG und 96/23/EG stehen, — je nachdem, welches Risiko sie für die Lebensmittel- und Futtermittelkette bergen, — als Material der Kategorie 1 oder 2 gelten.
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90, der Richtlinie 96/22/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.…
In der Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung und von…
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für…
Tierarzneimittel, die für zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere einschließlich Equiden bestimmt sind, dürfen nur zugelassen werden, wenn gewährleistet ist,…
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für…
Gemäß Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.