Erwägungsgrund 37 32010R0996VERORDNUNG (EU) Nr. 996/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 94/56/EG sollte daher aufgehoben werden.
Art. 29 32009R1071Aufhebung
Die Richtlinie 96/26/EG wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 10 32005R1895VERORDNUNG (EG) Nr. 1895/2005 DER KOMMISSION vom 18. November 2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2002/16/EG sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 10 32006R0336Die Verordnung (EG) Nr. 3051/95 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 32 32012L0018Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 96/82/EG sollte daher geändert und anschließend aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 32 32005R0183Aus diesen Gründen sollten die Richtlinien 95/69/EG und 98/51/EG aufgehoben werden —