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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.