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In ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober 2008 zu Dimethoat und Omethoat zog die Behörde insbesondere den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Kopfkohl, Kopfsalat, Blumenkohl/Karfiol, Kirschen, Weizen, Erbsen mit Hülsen und Rosenkohl/Kohlsprossen ein Risiko besteht, dass die annehmbare Tagesdosis (ADI) und die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten werden. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 zu Fenamiphos zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Bananen,…
In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 zu Methamidophos zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für…
In ihrer Stellungnahme vom 26. September 2008 zu Methomyl und Thiodicarb zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für…
In ihrer Stellungnahme vom 16. September 2008 zu Oxydemeton-methyl zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für…
In ihrer Stellungnahme vom 16. September 2008 zu Vinclozolin zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Äpfel, Birnen,…
In ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2009 zu Procymidon zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Aprikosen/Marillen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.