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Fische unterscheiden sich in physiologischer Hinsicht wesentlich von Landtieren; die Schlachtung und Tötung von Zuchtfischen läuft ebenfalls ganz anders ab, insbesondere deren Kontrolle. Außerdem ist die Betäubung von Fischen viel weniger erforscht als diejenige anderer Nutztierarten. Für den Schutz von Fischen zum Zeitpunkt der Tötung sollten eigene Vorschriften festgelegt werden. Daher sollten die für Fische geltenden Vorschriften vorerst auf den zentralen Grundsatz beschränkt werden. Weitere Initiativen der Gemeinschaft sollten sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der EFSA zur Schlachtung und Tötung von Fischen stützen und die sozialen, wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Auswirkungen berücksichtigen.
Beim Schlachten wird darauf geachtet, dass die Tiere sofort betäubt sind und keinen Schmerz empfinden. Bei der Festlegung optimaler Schlachtmethoden muss den…
Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muss diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 9 betäuben. Abweichend von Satz 1…
Bei der Jagd oder bei der Freizeitfischerei sind die Umstände der Tötung ganz anders als im Fall von Nutztieren, und für die Jagd gelten eigene…
Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG…
In den Artikeln 4 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission ist nicht festgelegt, dass die Tötung der Tiere genau wie die Schlachtung als…
Die Bedingungen, unter denen landwirtschaftliche Nutztiere getötet werden, wirken sich unmittelbar oder mittelbar auf den Markt für Lebensmittel, Futtermittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.