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Die Verordnung (EWG) Nr. 3570/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 über Abweichungen bei agrarstatistischen Erhebungen in Deutschland aufgrund der Herstellung der deutschen Einheit sollte lediglich im Übergangszeitraum nach der deutschen Wiedervereinigung zur Anwendung gelangen und ist daher nicht mehr wirksam.
§ 39 Absatz 3d Nummer 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514) ist bis zu dem Tag, ab dem die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2007 des Rates vom 26. September 2007 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für…
Die Verordnung (EG) Nr. 2611/95 des Rates vom 25. Oktober 1995 zur etwaigen Gewährung einer einzelstaatlichen Beihilfe zum Ausgleich der wegen…
Die Entscheidung 85/360/EWG des Rates vom 16. Juli 1985 zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland betraf nur den Zeitraum von…
Die Mitgliedstaaten werden daher ihre Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen nicht mehr erfüllen können.…
In der Verordnung (EG) Nr. 1898/2005 der Kommission sind Durchführungsvorschriften für die Anwendung der Beihilferegelung für den Absatz von Überschüssen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.