Art. 3 32009R0215VERORDNUNG (EG) Nr. 215/2009 DER KOMMISSION vom 18. März 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0214VERORDNUNG (EG) Nr. 214/2009 DER KOMMISSION vom 18. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs Cycostat 66G (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0051VERORDNUNG (EG) Nr. 51/2009 DER KOMMISSION vom 15. Januar 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0299VERORDNUNG (EG) Nr. 299/2009 DER KOMMISSION vom 8. April 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0205VERORDNUNG (EG) Nr. 205/2009 DER KOMMISSION vom 16. März 2009 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Riso Nano Vialone Veronese (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R1019VERORDNUNG (EG) Nr. 1019/2009 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2009 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Pouligny-Saint-Pierre (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.