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In Einklang mit dem Abkommen sollte festgelegt werden, dass bei der Berechnung der Zollkontingente für das erste Anwendungsjahr das Volumen der Kontingente, deren Kontingentszeitraum vor dem Inkrafttreten des Abkommens beginnt, im Verhältnis zu dem Teil des Kontingentszeitraums, der vor diesem Datum verstrichen ist, gekürzt wird.
Im ersten Anwendungsjahr sind für Zollkontingente und Referenzmengen, deren Geltungszeitraum vor Beginn der Anwendbarkeit des neuen Abkommens angefangen hat,…
Für das Jahr 2005 sollten die Mengen der neuen Zollkontingente unter Berücksichtigung des Zeitraums, der bis zum Inkrafttreten des Abkommens vergangen ist,…
Für 2005 sollten die Mengen der neuen Zollkontingente unter Berücksichtigung des Teils des Jahres, der bis zur Anwendung des Abkommens verstrichen ist, anteilig…
Für das Jahr 2003 wird die Menge der Gemeinschaftszollkontingente, deren Kontingentszeitraum vor dem Inkrafttreten des Interimsabkommen über Handel und…
Für das Jahr 2004 werden die jährlichen Mengen der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0752, 09.0756 und 09.0758 im Verhältnis zu dem Teil des in…
Die im Anhang genannten Zollkontingente werden jedes Jahr vom 1. Januar an für einen Zeitraum von zwölf Monaten eröffnet. Im Jahr 2003 wird jedoch, außer bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.