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Nach Vorlage eines Antrags von UNICER Bebidas de Portugal SGPS gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung des Mineralwassers Melgaço® bei der Reduzierung des Zuckergehalts des Blutes abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-219) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Der regelmäßige Verzehr des Mineralwassers Melgaço senkt den Blutzuckerspiegel im Körper“.
ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Mineralwassers Melgaço® und der angegebenen Wirkung kein…
Nachdem Valens Int. d.o.o. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem die CreaNutrition AG einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht,…
Nachdem die GP International Holding B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde…
Nach einem Antrag von Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer und Prof. Dr. Andreas Hahn gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.