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Mit Beschluss 94/800/EG vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche hat der Rat das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (nachstehend „Übereinkommen“) gebilligt. Das Übereinkommen sollte auf alle Aufträge angewandt werden, deren Wert die darin festgelegten, in Sonderziehungsrechten ausgedrückten Beträge (nachstehend „Schwellenwerte“) erreicht oder übersteigt.
Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde…
Alle Verträge dieser Art, deren geschätzter Wert mindestens die jeweiligen Schwellenwerte gemäß der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des…
Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sollen es Auftraggebern unter anderem ermöglichen, bei der Anwendung dieser Richtlinien gleichzeitig die Vorgaben des…
Mit seinem Beschluss 2006/997/EG über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Uruguay genehmigte…
In dem Übereinkommen sind Angelegenheiten geregelt, die auch von der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das…
Die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sollen es Auftraggebern unter anderem ermöglichen, bei der Anwendung dieser Richtlinien gleichzeitig die Vorgaben des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.