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Zur Vermeidung von Zweifelsfällen sollte klar dargelegt werden, dass die Liste zulässiger Farbstoffe in Anhang IV nur solche Stoffe umfasst, deren Färbungswirkung auf Absorption und Reflektion, nicht aber auf Fotolumineszenz, Interferenz oder einer chemischen Reaktion beruht.
andere als in Anhang IV aufgeführte Farbstoffe sowie Farbstoffe, die zwar dort aufgeführt sind, aber nicht gemäß den Bedingungen dieses Anhangs verwendet…
Die in Anhang II genannten Höchstmengen der Farbstoffe gelten für die Mengen des färbenden Grundbestandteils in der färbenden Zubereitung, sofern nicht anders…
Der allgemeine Grundsatz der Verantwortlichkeit des Herstellers oder Importeurs für die Sicherheit des kosmetischen Mittels ist durch Einschränkungen für einige…
Abweichend von Absatz 1 dürfen andere als die in Anhang II aufgeführten Stoffe verwendet werden, sofern diese als färbende Stoffe (Farben und Pigmente) oder als…
Die Verwendung dieser vier Farbstoffe gemäß Anhang II sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
als Monomere oder sonstige Ausgangsstoffe, oder als Farbmittel, Lösungsmittel, Photoinitiatoren oder andere Additive andere als die in Anlage 14 Tabelle 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.