Erwägungsgrund 2 32009R1237VERORDNUNG (EU) Nr. 1237/2009 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Marrone di Caprese Michelangelo (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1238VERORDNUNG (EU) Nr. 1238/2009 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pomodorino del Piennolo del Vesuvio (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1137VERORDNUNG (EG) Nr. 1137/2009 DER KOMMISSION vom 25. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Insalata di Lusia (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R1029VERORDNUNG (EG) Nr. 1029/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Grelos de Galicia (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R0991VERORDNUNG (EG) Nr. 991/2009 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Schwäbische Maultaschen oder Schwäbische Suppenmaultaschen (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Erwägungsgrund 2 32009R0729VERORDNUNG (EG) Nr. 729/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben (Ciauscolo (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist diese Bezeichnung einzutragen —