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Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs vorhanden sind; daher ist es angebracht, das Problem mit einem umfassenden und integrierten Konzept anzugehen, indem diese Verordnung und die Richtlinie 2009/8/EG zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sind, gleichzeitig erlassen und durchgeführt bzw. umgesetzt werden.
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika oder Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann dazu führen, dass diese Stoffe als…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika und Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann selbst dann, wenn die entsprechenden Mengen…
Die unvermeidbare Verschleppung von Kokzidiostatika und Histomonostatika in Futtermittel für Nichtzieltierarten kann selbst dann, wenn die entsprechenden Mengen…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene enthält besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.