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VERORDNUNG (EU) Nr. 1258/2009 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2010 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren
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