Art. 17 Abs. 2 32021R1275VERORDNUNG (EU) 2021/1275 DES RATES vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktdaten der zuständigen Behörden, unverzüglich nach Inkrafttreten…
Art. 16 Abs. 2 32018R1542VERORDNUNG (EU) 2018/1542 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktdaten, unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit und…
Art. 18 Abs. 2 32020R1998VERORDNUNG (EU) 2020/1998 DES RATES vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktdaten der zuständigen Behörden, unverzüglich nach Inkrafttreten…
Art. 17 Abs. 2 32023R0888VERORDNUNG (EU) 2023/888 DES RATES vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission ihre zuständigen Behörden einschließlich der Kontaktdaten dieser Behörden unverzüglich nach Inkrafttreten dieser…
Art. 17 Abs. 2 32014R1352VERORDNUNG (EU) Nr. 1352/2014 DES RATES vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre zuständigen Behörden einschließlich der Kontaktdaten unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit und…