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Um für Klarheit zu sorgen und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte der Wortlaut der Überschrift von Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 Buchstabe c dahin gehend geändert werden, dass die Überschrift mit dem allgemeinen Geltungsbereich von Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 übereinstimmt, die Laboruntersuchungen zum Nachweis von TSE bei Schafen und Ziegen betrifft.
Die Handelsbezeichnungen einiger derzeit zugelassener TSE-Tests wurden vor kurzem geändert. Im Interesse der Transparenz sollten diese Änderungen in Anhang X…
Anhang X Kapitel C Nummer 3.2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sieht die weitere Untersuchung positiver Scrapie-Fälle bei Schafen und Ziegen vor, um…
Anhang X Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält eine Liste von Schnelltests, die zur TSE-Überwachung bei Rindern, Schafen und Ziegen zugelassen…
Deshalb ist es angezeigt, die Listen der zur Überwachung von BSE und TSE zugelassenen Schnelltests in Anhang X Kapitel C Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr.…
Anhang X Kapitel C Nummer 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält eine Liste der Schnelltests, die für die TSE-Überwachung bei Rindern, Schafen und Ziegen…
In Anhang X Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind die Vorschriften für Probenahmen und Labortests zur Feststellung von TSE festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.