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Bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates für bestimmte von den Änderungen betroffene Durchführungsmaßnahmen das Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeführt. Daher sollte die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in Bezug auf die verbleibenden Durchführungsbefugnisse angepasst werden.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates findet das Regelungsverfahren des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28.…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher entsprechend geändert werden.
Der Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse…
In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ist festgelegt, dass bestimmte Maßnahmen gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates findet das Regelungsverfahren des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.