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Außerdem sollte nach Bestätigung eines Falls von transmissibler spongiformer Enzephalopathie (TSE) die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, auch andere Maßnahmen zu treffen, auf die Fälle begrenzt werden, in denen die Genehmigung dieser Maßnahmen durch die Kommission auf der Grundlage einer befürwortenden Risikobewertung erfolgt, bei der insbesondere den Kontrollmaßnahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat Rechnung getragen und ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 soll einen einzigen Rechtsrahmen für transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) in der Gemeinschaft bieten.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 soll einen einzigen Rechtsrahmen für transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) in der Gemeinschaft bieten.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei Tieren…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei…
Im Rahmen der Mitteilung der Kommission über den Fahrplan zur TSE-Bekämpfung vom 15. Juli 2005 und gemäß dem SANCO-Arbeitsprogramm zu TSE für 2006—2007 vom 17.…
Unbeschadet der TSE-Vorsorgeverordnung bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, im Rahmen des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 bei Feststellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.