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Für Azoxystrobin und Fludioxonil wurden in Anhang II bzw. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Für Azoxystrobin wurde im Rahmen einer Neuzulassung seiner Anwendung bei Speiserüben gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ein Antrag auf die Änderung des derzeitigen Rückstandshöchstgehalts nach Artikel 6 Absatz 1 der genannten Verordnung gestellt. Für Fludioxonil wurde ein Antrag auf eine Einfuhrtoleranz gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von einem Antragsteller in einem Drittland (den Vereinigten Staaten) gestellt, in dem die zugelassene Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels zu Rückstandsmengen führt, die den in Anhang III der genannten Verordnung festgelegten Rückstandshöchstgehalt für Granatäpfel überschreitet.
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines…
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines…
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines…
Für Azoxystrobin, Atrazin, Chlormequat, Cyprodinil, Dithiocarbamate, Indoxacarb, Fluroxypyr, Tetraconazol und Thiram wurden in Anhang II bzw. Anhang III der…
Im Rahmen eines Verfahrens gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Zulassung eines…
Für Azoxystrobin, Acetamiprid, Famoxadon, Fenbutatinoxid, Indoxacarb, Ioxynil, Mepanipyrim, Thiacloprid und Trifloxystrobin wurden in den Anhängen II und III…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.